Wir sind hauptsächlich im Gültigkeitsbereich der Personenbeförderung
nach § 49 (PBefG) tätig.
Aus rechtlichen Gründen und in Abgrenzung zum öffentlichen Krankentransport sowie dem Rettungsdienst dürfen nur Personen befördert werden, die während der Fahrt keiner medizinischen oder ärztliche Betreuung bedürfen. ☤
Aufgrund diverser Gesundheitsreformgesetze sind nicht alle aufgeführten Dienste auch Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen bzw. müssen vorher von dort schriftlich genehmigt werden. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzung rechnen wir direkt mit allen gesetzlichen Kostenträgern ab. Privatpatienten erhalten, wie gewohnt, eine Privatrechnung.
Unsere freundlichen Mitarbeiter in der Einsatzzentrale geben Ihnen gerne Auskunft, welche Leistungen von den Kassen übernommen werden, und welche einer vorherigen Genehmigung durch die Krankenkasse bedürfen. eMail: Info@pbb-stralsund.de
Liegentransport / Verlegungsfahrten
Manchmal kann es erforderlich sein, dass Patienten liegend befördert werden müssen. Auch hierfür sind wir mit unseren speziell ausgestatteten Einsatzwagen im Einsatz. eMail: Verwaltung@pbb-stralsund.de
Tragedienst für Menschen mit einer Gehbehinderung
Wenn Treppenstufen nicht mehr selbst bewältigt werden können, kann unser Tragedienst beauftragt werden. Ganz gleich ob sie regelmäßig an bestimmten Tagen und zu bestimmten Uhrzeit aus dem Haus möchten. Dadurch ist es möglich, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und Alltagsgeschäfte zu erledigen. eMail: Tragedienst@pbb-stralsund.de